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Glossar

Regionalplan

Auch bekannt als: Gebietsentwicklungsplan

Ein Regionalplan ist so etwas wie der große räumliche Rahmen für die Entwicklung einer Region. Er legt fest, wo grundsätzlich Platz für Siedlungen, Gewerbe oder Infrastruktur sein soll und welche Bereiche etwa für Natur, Wald oder Landwirtschaft gesichert werden sollen.

Hintergrund

Ein Regionalplan schaut nicht auf einzelne Grundstücke, sondern auf eine ganze Region. Er soll dafür sorgen, dass Städte, Gewerbe, Verkehr, Energieversorgung und der Schutz von Natur und Landschaft nicht unabhängig voneinander geplant werden.

Für Städte wie Halver setzt er wichtige Leitplanken. Soll beispielsweise ein größeres neues Wohn- oder Gewerbegebiet entstehen, muss die kommunale Planung zu den Vorgaben des Regionalplans passen.

Das bedeutet aber nicht, dass alles, was im Regionalplan eingezeichnet ist, automatisch gebaut wird. Der Regionalplan ist noch kein Bebauungsplan und keine Baugenehmigung. Ob und wie eine Fläche tatsächlich entwickelt wird, wird erst in weiteren Planungsschritten entschieden.

Bei der Aufstellung eines Regionalplans können Städte und Gemeinden eigene Vorstellungen einbringen. Dazu werden mögliche Entwicklungsflächen diskutiert, Behörden und andere Beteiligte gehört und Auswirkungen auf Umwelt und andere Nutzungen geprüft. Auch die Öffentlichkeit wird im Verfahren beteiligt.

Vereinfacht lässt sich die Planung so einordnen:

Land NRW → Regionalplan → Flächennutzungsplan der Stadt → Bebauungsplan

Je weiter man in dieser Kette nach rechts kommt, desto konkreter wird festgelegt, was an einem bestimmten Ort tatsächlich möglich ist.