Regenentwässerung 1. Juni 201612. Juli 2024 | webmaster Ausgangspunkt Die Einleitung von Regenwasser in die städtische Kanalisation verursacht Kosten, die die Stadt über eine Niederschlagswassergebühr von den betroffenen Grundstückseigentümern vereinnahmt. Die Veranlagung erfolgt auf der Grundlage der versiegelten Grundstücksfläche, von der das anfallende Regenwasser entsorgt werden muss. Gebührenrelevant sind somit folgende Flächen: 1. bebaute Flächen inclisuve Dachüberstand 2. zusätzlich befestigte Flächen durch Pflasterung oder Asphaltierung mit Unterscheidung Vollversiegelung oder Teilversiegelung Diese Flächen sind aber nur dann zu berücksichtigen, wenn das Regenwasser auch tatsächlich abflusswirksam wird, sprich, wenn die Ableitung in die öffentliche Kanalisation mündet. Bei Verrieselung und/oder Nutzung des anfallenden Regenwassers ist ebenfalls keine Gebühr zu entrichten. Vorschlag zum Vorgehen Aus Sicht der Grünen müssen ökologisch sinnvolle Maßnahmen bei der Gebührenveranlagung berücksichtigt werden, dies kann durch eine einfache Angabe der Flächen auch geschehen. Wir empfehlen, jedem angeschriebenen Grundstückseigentümer wie folgt vorzugehen: 1. Feststellen, ob überhaupt Regenwasser eingeleitet und welche Fläche bisher zugrunde gelegt wird Hierzu schauen Sie einfach in den letzten Gebührenbescheid, dort ist die Fläche ausgewiesen. Wenn Sie kein Regenwasser einleiten, sind Sie jetzt schon fertig. 2. Feststellen, ob es Veränderungen gegeben hat Wenn zu der im Gebührenbescheid aufgeführten Fläche noch weitere hinzugekommen sind, dann stellen Sie fest, welche das sind und wie dort das Regenwasser entsorgt wird. Verrieselung auf dem Grundstück Sammlung in einer Zisterne Einleitung in die Kanalisation 3. Ermittlung der abflusswirksamen versiegelten Fläche Hier ermitteln Sie die versiegelten Flächen und deren Durchlässigkeit sofern keine Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung und/oder Toilettenspülung erfolgt . Art der Fläche Größe (m²) Durchlässigkeit Faktor Bebaute Fläche inclusive Dachüberstand undurchlässig (Ziegel- und Bitumen) 100 % Gründächer 50 % Anschluss an Zisterne für Garten (> 1m³) 50 % Anschluss an Zisterne für Brauchwasser (> 1m ³) 10 % Befestigte Außenflächen (Wege, Garagen, Carports) undurchlässig (normales Pflaster, Asphalt, etc.) 100 % Versicherungspflaster mit Nachweis 50 % Anschluss an Zisterne für Garten (> 1m³) 50 % Anschluss an Zisterne für Brauchwasser (> 1m ³) 10 % Bei der Gebührenermittlung wird nun entsprechend der Abflusswirksamkeit die befestigte Fläche zu 100 % , zu 50 % oder nur zu 10 % berücksichtigt. Wir haben einen vereinfachten Erhebungsbogen entwickelt, gern stellen wir den zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen dazu. Martin Halbrügge Antrag zu den geplanten Änderungen der Entwässerungssatzung
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