← Zum Glossar

Glossar

Bauleitplanung / kommunales Planverfahren

Auch bekannt als: Bauleitplanung, Planverfahren, Aufstellungsbeschluss, Einleitungsbeschluss, Entwurfsbeschluss, Feststellungsbeschluss, Satzungsbeschluss, Flächennutzungsplan, FNP, Bebauungsplan, B-Plan

Bauleitplanung ist das gesetzlich geregelte Verfahren, mit dem eine Kommune die städtebauliche Entwicklung und Nutzung von Flächen plant. Zu den wichtigsten Instrumenten gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan (B-Plan). Typische Beschlüsse innerhalb eines solchen Verfahrens sind:
  • Einleitungsbeschluss / Aufstellungsbeschluss: Das Planverfahren wird offiziell begonnen. Beide Begriffe werden in der kommunalen Praxis teilweise für denselben Verfahrensschritt verwendet.
  • Entwurfsbeschluss: Ein konkreter Planentwurf wird politisch gebilligt und für die weitere Beteiligung bzw. Offenlage verwendet.
  • Feststellungsbeschluss: Abschließender kommunaler Beschluss über einen Flächennutzungsplan oder dessen Änderung.
  • Satzungsbeschluss: Abschließender Beschluss über einen Bebauungsplan, der als kommunale Satzung beschlossen wird.

Hintergrund

Für Halver ist die Bauleitplanung aktuell besonders relevant, weil sie darüber entscheidet, wo und unter welchen Bedingungen größere Vorhaben wie Windkraftanlagen planungsrechtlich ermöglicht werden können. Wenn Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan geändert oder neu aufgestellt werden müssen, durchläuft das Thema genau diese politischen Beschlussschritte im Rat und in den Ausschüssen. Begriffe wie Aufstellungs-, Entwurfs-, Feststellungs- oder Satzungsbeschluss markieren dabei unterschiedliche Etappen des Verfahrens und zeigen, wie weit eine konkrete Planung bereits fortgeschritten ist.